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NEUES CYBERSECURITY-GESETZ FÜR DRUCKANLAGEN

—— Im Frühjahr 2021 verbreitete sich in den Medien die Geschichte eines versuchten Hackerangriffs auf das Wasseraufbereitungssystems von Oldsmar im US-Bundesstaat Florida. Unbekannte hätten online Systeme übernommen und versucht, das Wasser der Kleinstadt zu kontaminieren. Beweise für einen tatsächlichen Fremdzugriff konnten nicht gefunden werden – jedoch zahlreiche Sicherheitslücken im System.

TEXT DAVID LÜTKE

Die Aufbereitungsanlage gehört, wie andere Anlagen mit Kesselsystemen und Druckbehältern, zu den sogenannten überwachungspflichtigen Anlagen. Um wirtschaftliche Ausfälle und natürlich nicht zuletzt Unfälle zu vermeiden, sind für diese Anlagen besondere vorgesehen – allerdings noch nicht so lange und umfangreich, wie man meinen könnte. 

Ein eigenes Gesetz erhielten überwachungspflichtige Anlagen erst 2021. Im Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen werden Pflichten der Betreiber und Überwachungsstellen definiert, sowie Zulassung und Prüfung behandelt.

Nun wird das Gesetz erweitert und konkretisiert – um in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung hohe Sicherheitsstandard von Rohrsystemen, Druckbehältern und Kesselanlagen zu gewährleisten, ist das Thema Cyber Security seit dem Frühjahr Teil der Regelwerke. Um Softwarefehler und Hackerangriffe zu vermeiden, gehören Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationspflicht und neue notwendige Betriebsmaßnahmen dazu.

Betreiber sind verpflichtet, sich regelmäßigen Überprüfungen zu unterziehen. Als Partner und Experte im Bereich Maschinensicherheit ist TÜV SÜD hier erste Anlaufstelle und bietet in einer Onlineveranstaltung im Dezember Beratung an.

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