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Verkettung

EINE GLÜCKLICHE VERKETTUNG

TEXT LARS-THORBEN NIGGEHOFF

—— Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft und viele kleinere Unternehmen sind nicht vorbereitet. Dabei wird es höchste Zeit, auch weil auf EU-Ebene schon die nächste Regulierung wartet.

Es ging ein wenig unter in einem von der Coronapandemie geprägten Jahr: Im Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das die Grundtugenden des deutschen Wirtschaftens neu definieren könnte. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland zum 1. Januar 2023, auf die Einhaltung gewisser Standards in ihren Lieferketten zu achten, etwa bei den Arbeitsbedingungen.

Es ist nicht das erste Regelwerk dieser Art, allerdings das umfangreichste. Es geht um umfassende Berichtspflichten und um zusätzliche Verantwortung, die nun bei deutschen Firmen liegen soll. Das erfordert geschulte Mitarbeiter, funktionierende Prozesse und eine Kenntnis der eigenen Lieferkette, die über reine Geografie hinausgeht. Ein strammes Programm, aber innerhalb von 18 Monaten wohl machbar, oder?

Tatsächlich hat sich der eine oder andere Unternehmer wohl von der nahenden Deadline überrumpeln lassen. Viele wissen auch gar nicht, dass das LkSG für sie relevant wird, weil sie die Mitarbeitergrenze von 3 000 (2023) und 1 000 (2024) nicht reißen, die im Gesetz festgehalten ist. Direkt betroffen sind ab 2023 nur etwa 600 Unternehmen, ab 2024 sind es dann knapp 2 900.

Doch die Vorgabe täuscht: Denn viele kleinere Firmen beliefern größere, die den Druck an ihre Zulieferer weitergeben werden. Wer also am 1. Januar dem Großkunden eine fundierte Antwort auf dessen Nachfragen zur Lieferkette geben will, der sollte sich jetzt damit beschäftigen. Es ist ein Prozess, der nicht nur in Deutschland Interesse hervorruft. Denn weltweit arbeiten Regierungen an ähnlichen Regelwerken. Wie es Europas größter Volkswirtschaft gelingt, dies umzusetzen, könnte Signalwirkung für andere Länder haben.

Bunte Stoffbahnen
Faden in Händen
VON DHAKA NACH ANKARA Aufgrund der Vorgaben könnte sich die Produktion wieder mehr in Richtung Europa verlagern.

WIE DER WANDEL GELINGEN KANN

Das LkSG umfasst insgesamt neun Sorgfaltspflichten, die die Unternehmen umzusetzen haben. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagements, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und die Dokumentation all dieser Prozesse. Die Sorgfaltspflichten gelten nicht nur für die unmittelbaren Zulieferer. Auch die mittelbaren müssen im Auge behalten werden, wenn das Unternehmen „substantiierte Kenntnis“ über mögliche Menschenrechtsverletzungen dort hat. Kontrolliert wird das Ganze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Berichte der Unternehmen bekommt und gegebenenfalls auch Firmen sanktioniert. 

Ein bürokratischer Aufwand. Große Konzerne können diesen leichter stemmen. Aber bei kleineren Firmen erfordert das einiges an Vorarbeit. „Viele haben nicht mal einen strategischen Einkauf, haben keine Transparenz hinsichtlich ihrer Daten“, sagt Yvonne Jamal, Vorstandsvorsitzende des JARO Instituts für Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Das wird sich bald ändern müssen. Denn viele kleine und mittlere Unternehmen sind direkte Zulieferer großer Unternehmen. Diese Großkonzerne werden darauf pochen, dass die KMUs, die ihnen zuliefern, auch ihre Zulieferer durchleuchten, die ebenfalls  Teil der Lieferkette sind.

Also müssen auch die mittelgroßen Unternehmen, die eigentlich nicht das Ziel des Gesetzes sind, nun Mitarbeitende schulen, ihre eigene Lieferkette analysieren und ein Risikomanagement aufbauen. Sie müssenVersäumnisse ausgleichen, die sie in Teilen selbst zu verantworten haben, wie Yvonne Jamal sagt: „Das Thema war schon vorher da, es hatte für die Unternehmen nur keine Dringlichkeit, da der Mehrwert nicht klar war.“

Globus und Ketten

„Wir könnten eine gewisse Deglobalisierung sehen.“

Jens Kilimann, Lieferkettenexperte bei der Strategieberatung Bain & Company

Für viele Mittelständler ist das LkSG auch deshalb eine Herausforderung, weil ihnen die Marktmacht großer Konzerne fehlt, um Standards quer über den Globus hinweg durchzusetzen. Firmen könnten aber – sofern wettbewerbsrechtlich zulässig – innerhalb ihrer Branche zusammenarbeiten und den Lieferanten mit mehr Marktmacht begegnen. Allerdings empfiehlt Jamal eine partnerschaftliche Kommunikation auf Augenhöhe und Unterstützungsangebote. 

Beispiele hierfür gibt es. So hat die Supermarktkette Aldi Süd bereits Anfang 2021 neue Richtlinien bezüglich der Arbeitsbedingungen in der eigenen Lieferkette erlassen. Der in Mülheim an der Ruhr beheimatete Discounter hat dabei vor allem die Lebensmittelproduktion im Auge. Aldi Süd will seine Zulieferbetriebe dabei unterstützen, Zwangsarbeit zu identifizieren, zu verhindern und gegebenenfalls wiedergutzumachen. Ergänzend führt das Unternehmen auch eigene sogenannte Social Assessments durch, direkt in den Produktionsstätten. Kooperation und Kontrolle laufen hier nebeneinander.

Insgesamt scheinen viele KMUs angesichts der anstehenden Herausforderungen Sorgen zu haben. „Diese Angst müssen wir ihnen jetzt aber erst mal nehmen, auch weil im Gesetzgebungsprozess viele Unwahrheiten seitens einiger Interessengruppen in der Debatte waren“, sagt Yvonne Jamal. Die positiven Seiten seien in der Kommunikation zu wenig besprochen worden. Auch bei der Umsetzung der Regeln seien die Unternehmen nicht allein. Viele Branchenverbändeund das BAFA stellen Informationen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. „Es gibt auch eine ganze Reihe von NGOs und anderen Organisationen, die Hilfestellung geben“, sagt Jamal. Sie empfiehlt, all diese Instrumente zu nutzen. „Die Unternehmen benötigen klare Ziele, deren Erreichen sie dann auch mit aussagekräftigen Kennzahlen messen können.“ Und eine gewisse Eile ist geboten. Der Run auf Unterstützer sei längst ausgebrochen, sagt Jamal. „Unser Institut etwa kann sich gerade vor Anfragen kaum retten.“

Die Unternehmen bemühen sich also. Auch weil es mittlerweile Teil der Due Diligence ist, wie Christoph Küffner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Supply Chain Management der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), analysiert: „Verfehlungen in der Lieferkette bringen auch bisher schon Risiken mit sich.“ Etwa für die eigene Reputation. Laut einer Studie der EU-Kommission erwarten auch Investoren, dass Unternehmen entsprechend sauber arbeiten.

Orangen

Die Unternehmen sollen Zulieferer beim Wandel unterstützen. Dazu verpflichtet sind sie nicht.

DER RICHTIGE KOMPROMISS

Das Lieferkettengesetz soll einerseits zuverlässige Kontrolle bieten, andererseits die Wirtschaft nicht abwürgen. Ein delikater Balanceakt, schon wenn man nur die Wirtschaft in Deutschland betrachtet. Größer ist die Herausforderung in ärmeren Regionen. Hier werden Zulieferer zum Teil deutlich nachbessern müssen, um weiterhin als Lieferanten infrage zu kommen. „Wir könnten eine gewisse Deglobalisierung sehen“, prognostiziert etwa Jens Kilimann, Lieferkettenexperte bei der Strategieberatung Bain & Company. Unternehmen der Textilbranche beispielsweise könnten sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie in weit entfernten Ländern mit vermeintlich zweifelhaftem Ruf wie Bangladesch produzieren. „Da könnte dann die Produktion in die Türkei verlegt werden“, spekuliert Kilimann. Das Problem: Die Textilindustrie ist in Bangladesch eine der zentralen Säulen der Wirtschaft, und diese könnte schwer beschädigt werden.

Ähnliche Warnungen sprach Anfang 2022 auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) aus Kiel aus. In einem Gutachten kamen die Autoren zu dem Schluss, dass das LkSG die produktivsten und fairsten Unternehmen in Entwicklungsländern treffen würde. Denn gerade diejenigen, die in den Westen exportieren, zahlen höhere Löhne und Steuern als die, die für den Heimatmarkt produzieren. Würden diese Firmen nun schließen, so sei für den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen nichts erreicht, so das IfW.

Das wäre eine Konsequenz, die sicher niemand mit dem LkSG erzielen wollte. Im Gesetz selbst steht, dass „Befähigung vor Rückzug“ gehen sollte. Das heißt: Die deutschen Unternehmen sollen Zulieferern nicht kündigen, sondern sie dabei unterstützen, besser zu werden und bessere Arbeitsbedingungen zu bieten. Allein: Eine Verpflichtung ist das nicht.

Der Unternehmensberater Kilimann sieht aber Möglichkeiten, solche Kollateralschäden mit leichten Anpassungen am Gesetz zu verhindern. „Man könnte etwa eine Liste von Weißländern aufstellen, in denen die Risiken gering sind“, schlägt er vor. Andererseits bieten auch Länder, die auf den ersten Blick unverdächtig sind, keine Garantien. „Auch in Europa haben wir teilweise Zustände, die an moderne Sklaverei erinnern“, sagt Christoph Küffner von der FAU. Die Arbeitsbedingungen etwa auf Gemüseplantagen in Spanien seien teilweise fürchterlich. 

Foto Zitrusfrüchte
Feld-Arbeit
TRÜGERISCHES PARADIES Auch in Europa gibt es teilweise schlechte Arbeitsbedingungen, etwa in der Landwirtschaft.

Am Ende müssen KMUs gemeinsam mit ihren Zulieferern nach Lösungen suchen, von denen beide Seiten profitieren. Das funktioniert im Zweifel besser als mit Druck. Der in Wiesbaden beheimatete Mittelständler Haas & Co. Magnettechnik etwa arbeitete mit seinen chinesischen Zulieferern zusammen, um die Arbeitsbedingungen bei der Förderung seltener Erden zu verbessern, eine weitere klassische Risikobranche. Zu den Maßnahmen zählten zum Beispiel Notschalter an den Maschinen und eine Instandsetzung der Arbeiterunterkünfte. Für den Zulieferer war das nicht nur ein zusätzlicher Aufwand: Die besseren Bedingungen reduzierten die Fluktuation in der Belegschaft deutlich, auch die Produktionsqualität stieg. 

Ein Lieferkettengesetz ist immer die Suche nach einem Kompromiss: Einerseits müssen Unternehmen arbeitsfähig bleiben, andererseits muss das Gesetz eine spürbare Veränderung mit sich bringen. Und diese gebe es nur, wenn die Unternehmen wirklich tief in ihre Lieferkette einsteigen, meint Küffner. „Natürlich kontrolliert eingroßer deutscher Konzern – etwa aus der Autobranche – bereits heute seine Tier-1-Supplier“, sagt er, „und diese Tier-1-Supplier sicherlich auch wieder ihre direkten Zulieferer.“ Aber die wirklichen Probleme seien oft viel tiefer in der Lieferkette zu finden. „Ab Tier-12 oder Tier-20 wird es interessant“, meint er. Bis hierhin muss innerhalb der Lieferkette also kontrolliert werden, um wirklich umfassend zu wirken.

Küffner rät den Unternehmen zu Gelassenheit: „Es gibt keine Belege dafür, dass ein Lieferkettengesetz negative Auswirkungen auf die Produktivität einer Volkswirtschaft hatte.“ Beispiele seien die Regelungen in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden. Küffners FAU-Kollege Dr. Christopher Münch sieht sogar die Chance für eine Art Schocktherapie. „Das hat man auch in der Coronapandemie gesehen: Mit einem Mal waren Dinge möglich, die jahrelang ausgeschlossen wurden, etwa beim Arbeiten von zu Hause“, sagt er. Einenähnlichen Durchbruch könnten nun Lieferkettengesetze für das ökologisch-soziale Wirtschaften bedeuten.

Jeans

„Es gibt keine Belege dafür, dass ein Lieferkettengesetz negative Auswirkungen auf die Produktivität einer Volkswirtschaft hatte.“

Christoph Küffner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Supply Chain Management der FAU

DIE EU FOLGT

Mittlerweile arbeitet auch die Europäische Union an einer eigenenLieferkettenrichtlinie. Noch existiert diese nur als Entwurf, aber der hat es in sich. Zum einen wird der Kreis betroffener Unternehmen deutlich erweitert; wer 500 Mitarbeitende oder 150 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen kann, soll unter die Vorgaben fallen. Wer in einer sogenannten Risikobranche tätig ist – etwa in der Textil- oder Chemieindustrie –, der könnte sogar betroffen sein, wenn er kleinere Unternehmenszahlen hat.

Der EU-Vorschlag sieht auch Möglichkeiten einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen vor, ein Aspekt, der es in die endgültige Fassung des deutschen Gesetzes nicht geschafft hatte. Das bedeutet: Verursacht ein Unternehmen durch ein nicht funktionierendes Lieferketten-Controlling Schäden, müsste es dafür geradestehen. Auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten kommen im EU-Vorschlag vor. In Deutschland spielen diese bisher kaum eine Rolle, es sei denn, sie entstehen im direkten Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen.

Gerade diesen Aspekt sieht Christopher Münch von der FAU als wichtig an. „Meine These ist: Fällt ein Lieferant auf, weil er mit seinen Mitarbeitern nicht vernünftig umgeht, kann man davon ausgehen, dass seine Umweltschutzvorkehrungen auch Mist sind“, sagt er. „Dass das bei der bestehenden Rechtslage nicht zusammengedacht wird, halte ich für einen Fehler.“ 

Unternehmensberater Jens Kilimann betrachtet die geplante EU-Richtlinie mit gemischten Gefühlen. „Die EU-Vorgaben würde noch einmal eine deutliche Erschwernis für die Unternehmen bedeuten“, warnt er. Etwa 13 000 Unternehmen aus der EU wären betroffen. „Uns muss klar sein: Das wird zu abnehmender Effizienz und zu weniger Wertschöpfung führen“, sagt er. Und das würden die Verbraucher merken: „In vielen Branchen, etwa in der Textilindustrie, sind die Margen extrem eng kalkuliert, da kann man kaum etwas abfedern“, so Kilimann. Höhere Preise dürften die Folge sein. „Und dann wird der Kunde wohl mit den Füßen abstimmen.“

Stoffregal
Foto Tshirts
VORBILD UND WARNUNG In der Textilbranche wurde bereits vieles unternommen, um Lieferketten transparenter zu machen. Ob es gereicht hat, daran scheiden sich die Geister.

EINE NEUE WIRTSCHAFT?

Sollte eine neue Wirtschaft nicht auf Fairness aufgebaut sein? Befürworter der Regelungen sehen diese eher als die nötige Korrektur einer Fehlentwicklung. FAU-Experte Christoph Küffner sieht das Ende einer Wirtschaftsära. „Der Fokus auf den Shareholder-Value hat dazu geführt, dass Unternehmen über die Jahre immer dahin ausgewichen sind, wo die Produktion billig ist, mit allen Konsequenzen“, sagt er. Durch den stärkeren Schutz der Umwelt und der Menschenrechte wird sich dies nun ändern. Entsprechend liegt es im ureigenen Interesse der Firmen, ihre Lieferketten zu durchleuchten. „Und dass diese so komplex geworden sind, basiert auf Entscheidungen der Wirtschaft, um Wettbewerbsvorteile im Rahmen der Globalisierung zu nutzen“, meint Yvonne Jamal. Wer global Geld verdiene, könne auch global Verantwortung übernehmen.

TÜV SÜD DURCHLEUCHTET LIEFERKETTE

 

Die Lieferkette im Blick? Seit Jahren unterstützt TÜV SÜD Unternehmen dabei, ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger aufzustellen. An TÜV SÜD selbst sollen bis 2026 nur noch Unternehmen liefern, die die Erwartungen aus dem Supplier Code of Conduct erfüllen. Ein Global Human Rights Officer ist für die Umsetzung der Pflichten aus dem LkSG und die Überwachung des konzernweiten LkSG-Risikomanagements zuständig. In vielen Ländern bietet TÜV SÜD Lieferantenaudits an. Diese reichen von Compliance-Richtlinien über Umwelt- und Menschenrechtsaspekte bis zur Beschaffung von Rohmaterialien. Je nach Branche und Fokus können sich Unternehmen auch von TÜV SÜD zertifizieren lassen.

 

EFFIZIENZ Die internationale Norm ISO 28000 zu Spezifikationen für Sicherheitsmanagementsysteme für die Lieferketten ist ein Standard, der vor allem Produktsicherheit und termingerechte Lieferung betrachtet.

 

MENSCHENRECHTE Eine Zertifizierung nach dem BSCI­-Verhaltenskodex berück­sichtigt Arbeitnehmerbeteiligung und Arbeitnehmerschutz, das Diskriminierungsverbot, eine faire Entlohnung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeits­platz oder das Verbot von Kinderarbeit.

 

SCHULUNG Die Lieferkette im Auge behalten können Kunden zudem mit den Schulungen der TÜV SÜD Akademie. Sie hat aktuell ein Seminar mit dem Schwerpunkt „Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Praxis“ im Angebot.

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